ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

24.05.2018
In der Ausgabe Nr. 24/2018 des Gemeinsamen Ministerialblattes vom 18.5.2018 erfolgte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bekanntmachung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände”:
 
 
Sie ist mit dieser Veröffentlichung offiziell in Kraft getreten und repräsentiert damit nach § 7 ArbStättV den Stand der Technik.
Sie finden diese für unsere Mitglieder auch im Infopool.