Neue MIndBauRL

16.09.2014

Die Fachkommission Bauaufsicht hat die geänderte Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRl) und die dazu gehörige Begründung (Stand Juli 2014) veröffentlicht.

Im wesentlichen betreffen die Änderungen den Inhalt der Brandschutzordnungen, in denen unter anderem jetzt auch die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten benannt werden müssen.

Die neue Musterrichtlinie und deren Begründung finden Sie in unserem Infopool.